Am 05.06.2024 wurden in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Mitteldeutschland Beschlüsse gefasst, die deutliche Verbesserungen für die Mitarbeitenden bringen. Die wichtigsten Eckpunkte aus den Beschlüssen sind:
- Die Grundentgelte aller Entgeltgruppen werden ab 01.01.2025 um 5,4 % gesteigert.
- Die Pflegezulage wird auf 135 € erhöht und auch an die Mitarbeitenden in der EG 5 ausgezahlt. Dies erfolgt bereits ab 01.05.2024.
- In der Entgeltgruppe 3 entfällt rückwirkend ab 01.05.2024 die Einarbeitungsstufe, die Mitarbeitenden werden gleich in die Basisstufe eingruppiert.
- Es erfolgt die Einführung eines Teilzeitquotienten bei Überstunden ab dem 01.07.2024.
- Alle Mitarbeitenden erhalten ab 01.01.2025 31 Tage Erholungsurlaub (statt bisher 30).
- Ein Erfolg mit echtem Meilensteincharakter ist, dass ab 01.01.2025 für die Entgeltgruppen 1 bis 4 eine 2. Erfahrungsstufe eingeführt wird.
Diese Beschlüsse sind für die Mitarbeitenden in der Diakonie Mitteldeutschland wesentlich wirksamer als eine einmalige Inflationsausgleichszahlung, um die zuletzt gerungen wurde. Der VKM-EKM hat erheblichen Anteil an der Durchsetzung dieser Verbesserungen und dankt seinen Mitgliedern für ihre Unterstützung und Treue!