Der Verband kirchlicher Mitarbeitender in der EKM erarbeitet monatlich und natürlich auch anlassbezogen einen Newsletter für seine Mitglieder und für interessierte Homepagebesucher.
Hier werden wir Ihnen aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht, Entwicklungen zu Gehaltsverhandlungen und andere wichtige Informationen zukommen lassen.
1. Entwicklungen der Arbeitsrechtssetzung in den Diakonischen Einrichtungen der EKM
In den Jahren von 2012 bis 2015 gab es im Dritten Weg beschlossene Entgelterhöhungen.
In 2015 wurde die ARK DW EKM in einer Wahlversammlung neu besetzt. Hier wurden Mitarbeitende hineingewählt, welche auf der Wahlversammlung klar und deutlich formuliert hatten, NICHT in der ARK im Rahmen des Dritten Weges arbeiten zu wollen.
Diese gewählten Personen sind Ihre und unsere Dienstnehmervertreter.
Ihre und unsere Dienstnehmervertreter verhandeln also keine Entgeltsteigerungen, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, Sie erscheinen nicht zu den angesetzten Terminen.
Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist notwendig geworden um Anträge der Dienstnehmerseite und Dienstgeberseite zu bearbeiten.
In der Thüringer Landeszeitung vom 03.12.2016 gibt es einen Artikel zum Mindestlohn. Hier wird beschrieben, dass der Mindestlohn, welcher ab Januar 2017 auf 8,84 € steigt, zum Leben oft nicht ausreicht und Menschen auf ergänzende Leistungen aus Hartz IV angewiesen sind. In der derzeit gültigen AVR des DW EKM ist der Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 8,61 €. Kommt es im Dezember 2016 zu keiner Einigung in der ARK, wird es trotz eines Bundesgesetzes in der Diakonie Mitteldeutschland Menschen geben, welche unter dem gesetzlichen Mindestlohn arbeiten.
Diakonischen Einrichtungen sowie ihren Gastmitgliedern und allen anderen ausgegliederten Firmen muss es möglich sein, nicht nur Mindestlohn zu zahlen, sondern ihren Mitarbeitenden ein Gehalt zu bezahlen, welches deutlich darüber liegt.
2. Schlichtungsbeschluss der ARK DD vom 12. September 2016
Hier wurde beschlossen, dass der § 26 der AVR DD ab 01. April 2017 nun auch für den Bereich Ost gilt. In diesem besonderen Paragraphen werden Beihilfen bei Geburt eines Kindes, in Krankheits- und Todesfällen sowie andere Unterstützungen für Dienstnehmer geregelt.
Leider wird der Schlichtungsbeschluss im Bereich der Diakonie Mitteldeutschland nur zur Anwendung kommen, wenn eine Seite, also Dienstnehmer oder Dienstgeber, diesen Beschluss auf die Tagesordnung der ARK DW EKM bringt und auch darüber verhandelt wird.
3. Zum Verband:
Sollten Sie Fragen zum neugegründeten Verband der Mitarbeitenden in der EKM haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns, oder rufen einfach an.
Eine gesegnete Adventszeit wünschen Markus Böttcher & Robert Brandt!
Erfurt, den 05.12.2016
Nachtrag vom 14.12.2016!
Der Schlichtungsauschuss hat am 9.12.2016 folgende Entgelterhöhungen beschlossen.
Die Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie Mitteldeutschland sowie die Ausbildungsentgelte und die Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich zum 1. Januar 2017 um 2,3 % und zum 1. Januar 2018 um 2,2 % .
Weitere Beschlüsse des Schlichtungsausschusses mit Einfluss auf unser Arbeitsumfeld und eine Erklärung, warum die beschlossenen Erhöhungen nicht wirklich befriedigend sind, folgen im nächsten Newsletter.