Auf Druck des VKM-EKM beschließt die ARK EKM eine Inflationsausgleichszahlung

Die Arbeitsrechtliche Kommission in der Diakonie Mitteldeutschland hat am 3. Juli 2023 einen Beschluss zur Zahlung eines Inflationsausgleichs im Jahr 2024 gefasst. Der Beschluss sieht eine Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 in Höhe von einmalig 1.200,00 Euro für Vollzeitbeschäftigte der unteren Entgeltgruppen vor. Die mittleren Entgeltgruppen erhalten einmalige Zahlungen zwischen 500,00 Euro und 300,00 Euro. Für die oberen Entgeltgruppen werden keine Ausgleichszahlungen geleistet. Der Beschlusstext der Arbeitsrechtlichen Kommission ist bereits auf der Homepage der Diakonie Mitteldeutschland veröffentlicht.

Trotz der beschlossenen hohen AVR-Steigerungen für die Jahre 2023 und 2024 konnte der VKM EKM eine Inflationsausgleichsprämie mit einer degressiven Staffelung nach Entgeltgruppen verhandeln. Damit erhalten insbesondere Mitarbeitende der unteren Entgeltgruppen, die besonders von den stark sprunghaft gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise belastet sind, einen zusätzlichen Inflationsausgleich steuerfrei und sozialabgabenfrei ausgezahlt.

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